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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 09122 928 + Nebenstelle
Rohr, Roth, Schwanstetten 314, 302
Schwabach teilw. (Bez. 003, 069) Spalt, Georgensgmünd, Wendelstein 338, 320, 303
Schwabach teilw. (Bez. 014, 052 070, 071) Gemeindefreie Gebiete, Rednitzhembach, Abenberg, Kammerstein, Büchenbach, Soos 305, 304, 307
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar