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Allgemeines

Personal

Personal in MAK106,09
Auszubildende38
Teilzeitquote (ohne Anwärter)54,9 %

Stand 01.01.2025

Amtsbezirk

Regulärer Amtsbezirk

Der Amtsbezirk des Finanzamts Schwabach erstreckt sich auf die

  • Kreisfreie Stadt Schwabach

sowie auf folgende Gemeinden des Landkreises Roth:

  • Stadt Abenberg
  • Gemeinde Büchenbach
  • Gemeinde Georgensgmünd
  • Gemeinde Kammerstein
  • Gemeinde Rednitzhembach
  • Gemeinde Rohr
  • Stadt Roth
  • Markt Schwanstetten
  • Stadt Spalt
  • Markt Wendelstein

Zentralisierte Finanzkasse

Als zentralisierte Finanzkasse ist die Finanzkasse des Finanzamts Schwabach auch zuständig für den Zahlungsverkehr der Finanzämter Erlangen, Fürth und Hersbruck.

Aufgaben

Das Finanzamt Schwabach ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung

  • der Einkommensteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung

  • der Eigenheimzulage,
  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Schwabach finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Steuerliche AngelegenheitZuständige Finanzbehörde
KörperschaftsteuerZentralfinanzamt Nürnberg
GrunderwerbsteuerFinanzamt Ansbach
Erbschaft- und SchenkungssteuerFinanzamt Amberg
Gesonderte Feststellung nach Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AbgabenordnungZentralfinanzamt Nürnberg
Kapitalverkehrsteuern und sonstige VerkehrsteuernZentralfinanzamt Nürnberg
Bußgelder und StrafsachenFinanzamt Nürnberg-Süd
PfandverwertungsstelleZentralfinanzamt Nürnberg
UmsatzsteuerprüfungFinanzamt Nürnberg-Süd
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern mit mehr als 499 ArbeitnehmernFinanzamt Nürnberg-Süd
Besteuerung von Umsätzen, die von nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmern bewirkt werden (inkl. Vergütungsverfahren)Zentralfinanzamt Nürnberg
Verwaltungsaufgaben, die über die Festsetzung der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Personenverkehr hinausgehenFinanzamt Weiden
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§38 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des BaubereichsZentralfinanzamt Nürnberg
Prüfung der gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen und Personengesellschaften (ohne Kreditinstitute)Finanzamt Nürnberg-Süd
Prüfung der land- und forstwirtschaftlichen BetriebeFinanzamt Nürnberg-Süd
Prüfung der VersorgungsbetriebeZentralfinanzamt Nürnberg
Prüfung der Kreditinstitute sowie der Spar- und DarlehenskassenZentralfinanzamt Nürnberg
Prüfung der VersicherungsunternehmenZentralfinanzamt Nürnberg
SteuerfahndungFinanzamt Nürnberg-Süd