Allgemeines
Personal
| Personal in MAK | 106,09 |
| Auszubildende | 38 |
| Teilzeitquote (ohne Anwärter) | 54,9 % |
Stand 01.01.2025
Amtsbezirk
Regulärer Amtsbezirk
Der Amtsbezirk des Finanzamts Schwabach erstreckt sich auf die
- Kreisfreie Stadt Schwabach
sowie auf folgende Gemeinden des Landkreises Roth:
- Stadt Abenberg
- Gemeinde Büchenbach
- Gemeinde Georgensgmünd
- Gemeinde Kammerstein
- Gemeinde Rednitzhembach
- Gemeinde Rohr
- Stadt Roth
- Markt Schwanstetten
- Stadt Spalt
- Markt Wendelstein
Aufgaben
Das Finanzamt Schwabach ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung
- der Einkommensteuer,
- der Lohnsteuer,
- des Solidaritätszuschlags und
- der Umsatzsteuer
sowie für die Festsetzung
- der Eigenheimzulage,
- des Gewerbesteuermessbetrags und
- der Investitionszulage nach dem InvZulG.
Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Schwabach finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.
Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
| Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
|---|---|
| Körperschaftsteuer | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Grunderwerbsteuer | Finanzamt Ansbach |
| Erbschaft- und Schenkungssteuer | Finanzamt Amberg |
| Gesonderte Feststellung nach Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 Abgabenordnung | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Kapitalverkehrsteuern und sonstige Verkehrsteuern | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Bußgelder und Strafsachen | Finanzamt Nürnberg-Süd |
| Pfandverwertungsstelle | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Umsatzsteuerprüfung | Finanzamt Nürnberg-Süd |
| Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern mit mehr als 499 Arbeitnehmern | Finanzamt Nürnberg-Süd |
| Besteuerung von Umsätzen, die von nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmern bewirkt werden (inkl. Vergütungsverfahren) | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Verwaltungsaufgaben, die über die Festsetzung der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Personenverkehr hinausgehen | Finanzamt Weiden |
| Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§38 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Prüfung der gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen und Personengesellschaften (ohne Kreditinstitute) | Finanzamt Nürnberg-Süd |
| Prüfung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | Finanzamt Nürnberg-Süd |
| Prüfung der Versorgungsbetriebe | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Prüfung der Kreditinstitute sowie der Spar- und Darlehenskassen | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Prüfung der Versicherungsunternehmen | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Steuerfahndung | Finanzamt Nürnberg-Süd |
